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Sanierung Neuenhäusen

Sanierungsgebiet

Die Stadt Celle wurde 2019 mit dem Gebiet „Neuenhäusen“ in das Städtebauförderprogramm von Bund und Ländern mit der Programmkomponente „Stadtumbau West“ aufgenommen und im Jahr 2020 durch die Neuordnung des Städtebauförderungsprogramms in die Programmkomponente „Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten“ überführt. Die Sanierung wird im umfassenden Sanierungsverfahren durchgeführt. Das Sanierungsgebiet umfasste eingangs eine Fläche von fast 48,0 ha. Das Sanierungsgebiet erstreckt sich entlang der südlichen Häuserzeile in der Bahnhofstraße, umfasst beide Straßenseiten der Breiten Straße bis zur Fuhse. Von dort aus verläuft die Grenze entlang der Fuhse bis zur Kronestraße, von dort aus weiter in südliche Richtung bis zur Windmühlenstraße, die die südliche Begrenzung des Gebiets darstellt. Im Westen wird das Gebiet durch die Bahntrasse begrenzt.

Die Sanierungssatzung wurde im November 2019, nach der Aufnahme ins Programm der Städtebauförderung im September 2019 durch Bund und Land, durch den Rat der Stadt Celle beschlossen und ist seit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Celle am 05.12.2019 rechtskräftig. Der Durchführungszeitraum der Sanierung endet entsprechend dem derzeitigem Stand nach 15 Jahren im Jahr 2034. Innerhalb dieser Frist sollen alle Maßnahmen umgesetzt und möglichst abgerechnet werden. Die einzelnen bereits in den vorbereitenden Untersuchungen und dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept „Neuenhäusen“ geplanten Maßnahmen werden derzeit über den städtebaulichen Rahmenplan als städtebauliches Entwicklungskonzept weiterentwickelt sowie in räumlicher und sachlicher Hinsicht konkretisiert und falls erforderlich modifiziert.