Informationen zur Förderung ab 2024
Die Fördersystematik ist sehr komplex. Unten aufgeführt finden Sie einen ersten Überblick, was zu beachten ist. Sollten Sie eine Modernisierung oder Sanierung Ihrer Immobilie planen, vereinbaren Sie bitte im Vorfeld mit uns gerne einen Beratungstermin.
Was wird gefördert?
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden.
- Restnutzungsdauer nach Sanierung min. 30 Jahre
- nur einmalig pro Objekt
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden unter der Prämisse, dass die die modernisierungs- oder instandsetzungsbedürftige bauliche Anlage nach der Erneuerung voraussichtlich noch für einen angemessenen Zeitraum, der bei einem Gebäude in der Regel mindestens 30 Jahre umfassen soll, genutzt werden kann (Restnutzungsdauer).
Die Maßnahme muss dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Vor Baubeginn sind alle anderen erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalrechtliche Genehmigung, sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB) einzuholen.
Eine Förderung erfolgt nur einmalig pro Objekt in Form einer Zuwendung oder einer steuerlichen Sonderabschreibung.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- Nießbrauchnutzerinnen und Nießbrauchnutzer
- Erbbauberechtigte
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
- Antrag - dieser kann formlos gestellt werden
- das Gebäude muss im Sanierungsgebiet liegen
- Missstände, drohende Funktionsverluste müssen vorliegen
- nachhaltige Modernisierung und Instandhaltung
- andere Fördermittel sind vorrangig einzusetzen (Subsidiaritätsprinzip)
- bisher wurde noch nicht mit Städtebaufördermitteln gefördert
- Abschluss eines Fördervertrages vor Durchführung
Für den Abschluss des Fördervertrags sind folgende Unterlagen notwendig:
- genehmigungsfähiges Plankonzept gemäß §1(4) Förderrichtlinie Stadt Celle
- Kostenübersicht (Kostenberechnung gemäß DIN 276 oder Angebote)
- Finanzierungsmachweis erforderlich (die in Aussicht gestellte Förderung darf nicht Teil des Finanzierungsnachweises sein)
- Nachweis der Gebäudeversicherung
Was ist bei der Durchführung zu beachten?
- je Gewerk 3 gleichlautende Angebote
- Dokumentation der Angebotseinholung
Erforderliche Abweichungen vom Planungskonzept sind vor Umsetzung mit der Städtebauförderung abzustimmen.
Wie hoch ist die Förderung?
- Gebäude: maximal 30.000 € zuzüglich Baupreisindexsteigerung
- Denkmal: maximal 50.000 € zuzüglich Baupreisindexsteigerung
- im Einzelfall: nach Gesamtertragsberechnung, maximal 150.000 €
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, weder dem Grunde, noch der Höhe nach. Fördermittel müssen in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
Die Pauschale beträgt 30 % der förderfähigen Kosten der Modernisierung und Instandsetzung, höchstens jedoch 30.000 Euro, zuzüglich Baupreisindexsteigerung.
Bei Gebäuden, die Baudenkmal im Sinne der Bestimmungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes sind, beträgt die Pauschale 40 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 Euro, zuzüglich Baupreisindexsteigerung.
Die Baupreisindexsteigerung wird jährlich durch die Bewilligungs- und Prüfstelle des Landes Niedersachsen (NBank) festgesetzt.
Bei größeren Maßnahmen (förderfähige Kosten über 100.000 Euro bzw. bei Baudenkmälern über 125.000 Euro) kann der aus einer individuellen Gesamtertragsberechnung ermittelte Kostenerstattungsbetrag gewährt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 150.000 Euro.
Was wird nicht gefördert?
- bereits begonnene Maßnahmen
- Modernisierungsvoruntersuchung
- reine Instandhaltung
- Schönheitsreparaturen