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Weitere Fördermöglichkeiten

Neben den vorgenannten Zuschüssen können die steuerpflichtige Eigentümerinnen und der steuerpflichtige Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet für die Herstellungskosten ihres Gebäudes (Modernisierung und Instandsetzung) auch die erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei selbstgenutzte Gebäude (§ 7h Einkommenssteuergesetz) und bei vermietete Gebäude (§ 10f EStG) in Anspruch nehmen. Die Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand richtet sich nach § 11a EStG. Zwingende Voraussetzung für die erhöhte steuerliche Abschreibung ist eine schriftliche Vereinbarung (Vertrag) mit der Stadt Celle über die beabsichtigten Baumaßnahmen vor Beginn des Vorhabens. Nach Durchführung der Maßnahmen erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer eine entsprechende Bescheinigung der Stadt für das Finanzamt.