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Schritte zur Förderung

Wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme an Ihrem Gebäude im Sanierungsgebiet planen, setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit der Förderstelle der Stadt Celle in Verbindung. Die entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie im Kontaktbereich. Dies gilt sowohl für den Fall einer erhöhten steuerlichen Abschreibung nach den §§ 7h, 10f und 11a EStG, als auch für den Wunsch eines Förderzuschusses. Im Rahmen einer Erstberatung erläutert Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt gern das Verfahren und die notwendigen nächsten Schritte. Grundsätzlich werden die Fördermittel im Rahmen eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages zwischen der Stadt Celle und der Antragsberechtigten bzw. dem Antragsberechtigten gewährt und das Prozedere geregelt.

Nach Abstimmung der Baumaßnahmen, gegebenenfalls einer Modernisierungsvoruntersuchung, den erforderlichen sonstigen Genehmigungen und der Vorlage eines ausgefüllten Förderantrages mit entsprechenden vergleichbaren Handwerkerangeboten kann die vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt zur Durchführung der Maßnahmen abgeschlossen werden. Danach darf Ihre Baumaßnahme starten und Ihr Vorhaben realisiert werden.

Mit Abschluss der Maßnahmen muss der Stadt eine prüffähige Schlussabrechnung vorgelegt werden. Die Stadt Celle rechnet die Maßnahme auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten ab. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss und Abnahme der Baumaßnahme. Für durchgreifende Maßnahmen mit größerem Umfang können die Fördermittel auch baubegleitend in Raten ausgezahlt werden. Sämtliche Ausgaben werden durch Vorlage von Rechnungen im Original und Zahlungsnachweisen (Kontoauszügen) gegenüber der Stadt Celle nachgewiesen. Die Abrechnung und abschließende Feststellung der Förderungshöhe erfolgt durch die Stadt Celle auf Grundlage der tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Kosten.

Änderungen im Umfang und Inhalt der Baumaßnahmen müssen der Stadt unbedingt und unverzüglich angezeigt. Die Maßnahmen sind jeweils vor Beginn und nach Abschluss durch die Antragstellerin und den Antragsteller mit detaillierten Fotos und einer ausführlichen Beschreibung zu dokumentieren.