Kommunale Förderrichtlinie / Landesförderrichtlinie
Ende 2022 wurde die neue Städtebauförderrichtlinie des Landes Niedersachsen (R-StBauF) rückwirkend zum 01.01.2022 bekanntgemacht. Kommunen steht dabei die Möglichkeit offen von einer Übergangsregelung Gebrauch zu machen, nach der die Neuregelungen zu privaten Modernisierungsmaßnahmen erst zum 01.01.2023 oder spätestens zum 01.01.2024 angewendet werden können. Die Stadt Celle nahm dies bislang in Anspruch. Zum 01.01.2024 wird jedoch eine neue kommunale Förderrichtlinie für die Förderung privater Modernisierungen innerhalb förmlich festgelegter Sanierungsgebiete in der Stadt Celle anstelle der bisherigen kommunalen Förderrichtlinien treten (Altstadt und Neuenhäusen). Dabei werden die Vorgaben der Landesförderrichtlinie umgesetzt.
Bei der Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen wird es Veränderungen in der Ermittlung der Zuschüsse geben. Bislang konnten private Modernisierungen in Neuenhäusen pauschal mit 40% gefördert werden. Künftig wird die Förderquote bei 30% berücksichtigungsfähigen Kosten und höchstens 30.000 € liegen – bei Baudenkmalen 40% und höchstens 50.000 €. Es wird sich dabei um eine dynamische Pauschale handeln, d.h. dass diese zudem auch Baupreisindexsteigerungen infolge steigender Baukosten berücksichtigt. Alternativ wird es eine neue Gesamtertragsberechnung geben. Das Subsidiaritätsprinzip besteht weiterhin, Städtebaufördermittel sind also weiterhin nachrangig einzusetzen.