Fördergrundsätze
Gefördert werden können ausschließlich Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die im Einklang mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt stehen. Vor der Durchführung der Maßnahmen muss eine Fördermittelvereinbarung in Form eines Vertrages zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der Stadt Celle abgeschlossen werden. Der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln erfolgt grundsätzlich nachrangig. Der Einsatz von anderen Fördermöglichkeiten (z.B. Mittel der KfW, Mittel der BAFA, Wohnungsbauförderung der NBank) ist im Vorfeld durch die Eigentümerinnen und Eigentümer zu klären. Es können nur Maßnahmen über 3.000 € Gesamtkosten gefördert werden. Eigenleistungen bzw. Selbsthilfeleistungen der Eigentümerin und des Eigentümers können bei der Förderung und bei einer erhöhten steuerlichen Abschreibung nicht berücksichtigt werden.