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Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Förderung steht ein Antragsmuster im Download-Bereich zur Verfügung. Die erforderlichen Unterlagen (je nach Umfang des Vorhabens) werden im Antragsformular im Einzelnen genannt. Die Stadt Celle muss im Rahmen ihrer Aufgaben als Fördermittelvergabe- und -weiterleitungsstelle den sparsamen Einsatz der Fördermittel gegenüber dem Land gewährleisten. Daher müssen auch Eigentümerinnen und Eigentümer für Ihre beabsichtigen Baumaßnahmen mindestens drei geeignete Bauunternehmer zur Abgaben von vergleichbaren Angeboten auffordern. Bei Nichtabgabe von Angeboten oder etwaigen Absagen sind diese schriftlich zu dokumentieren. Durch ein frühzeitiges Beratungsgespräch mit der Antragstellerin und dem Antragsteller und der Stadt Celle können die Fördervoraussetzungen zudem näher erläutert werden. Mit der Durchführung des Bauvorhabens darf erst nach einer sanierungsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens nach § 145 BauGB, gegebenenfalls einer notwendigen denkmalrechtlichen Genehmigung oder einer Baugenehmigung sowie nach Abschluss des Modernisierungsvertrages begonnen werden. Den Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung der geplanten Maßnahmen finden Sie ebenfalls als Formular im Download-Bereich.