Abstimmung / Priorisierung öffentlicher Maßnahmen
Die Verwaltung schlägt eine Durchführungsreihenfolge der im städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Neuenhäusen festgelegten öffentlichen Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen vor. Der Vorschlag zur Durchführungsreihenfolge ergibt sich aus dem im Zuge der Rahmenplanerarbeitung festgestellten Sanierungsbedarfe der einzelnen Verkehrsanlagen. Die Mitglieder des begleitenden Arbeitskreises folgten dem Vorschlag der Verwaltung. Die Durchführung der Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen erfolgt in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel sowie bewilligter Fördermittel. Der Bund plant die Städtebaufördermittel für Kommunen deutlich zu reduzieren. Welche Auswirkungen dies auf die Länder und Kommunen sowie deren beabsichtigte Gesamt- und Einzelmaßnahmen haben wird, ist derzeit nicht vorauszusehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Reihenfolge der öffentlichen Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen aufgrund dessen sowie aufgrund plötzlich auftretender Leistungsabfälle mit Fortschritt der Gesamtmaßnahme Neuenhäusen punktuell verändern wird.
Gemäß der Durchführungsreihenfolge weist die Fuhsestraße den größten Sanierungsbedarf auf und soll nach dem Ausbau der Breiten Straße vordringlich erneuert werden. Im Rahmenplan wurde der Schackstraße noch eine höhere Priorität zugedacht. Die Erneuerung der Fuhsestraße sollte zunächst an die städtebauliche Entwicklung auf dem ehemaligen Stadtwerkegelände gekoppelt werden. In der Örtlichkeit wurde jedoch festgestellt, dass der bauliche Zustand der Fuhsestraße deutlich schlechter als angenommen und ein derartiger Aufschub nicht zu vertreten ist.
Die Aufwertung und Neugestaltung des Fuhserandweges stellt eine Infrastrukturmaßnahme dar, die aufgrund ihrer Komplexität innerhalb eines sehr langen Zeitraumes umgesetzt wird.
Aus dem begleitenden Arbeitskreis heraus wurde die Verbindung vom Sanierungsgebiet über die Ohagenstraße in Richtung Innenstadt thematisiert. Insbesondere für Fahrradfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen sei diese Verbindung aufgrund fehlender Barrierefreiheit und ungünstigen Fahrbahnbelägen problematisch. Die Ohagenstraße ist bis auf den Einmündungsbereich in die Breite Straße nicht Gegenstand des Sanierungsgebietes. Die Verwaltung prüft nun, inwieweit die Ohagenstraße im Rahmen der Städtebauförderung berücksichtigt werden kann. Herausfordernd werden dabei auch die begrenzten räumlichen Verhältnisse sein.