Arbeitskreis und Sanierungskonferenz
Die erste Phase der Vorbereitung in der Durchführung der Sanierung Neuenhäusens ist abgeschlossen. Ein herzlicher Dank gilt all denjenigen, die sich am Erarbeitungsprozess für den städtebaulichen Rahmenplan in den öffentlichen Sitzungen, Online-Veranstaltungen oder per Stellungnahmen beteiligt haben. Nach und nach beginnt nun die Umsetzungsphase, zu welcher ein begleitender Arbeitskreis gebildet und die 1. Sanierungskonferenz für das Saierungsgebiet Neuenhäusen abgehalten wird. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zu diesen beiden Themen.
Arbeitskreis
Aufgaben
Der Arbeitskreis bildet die Informationsschnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und engagierten Bürgerinnen und Bürgern und betreibt in Abstimmung mit der Verwaltung aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung der Sanierungsziele. In diesem Zusammenhang beteiligen sich die Mitglieder des Arbeitskreises auch an Veranstaltungen im Sanierungsgebiet und wirken darauf hin, dass die verschiedenen Bevölkerungsgruppen im Sanierungsgebiet angemessen einbezogen werden. Er wirkt beim Wirtschaftsplan (jährliche Koordination der Verwaltung zum Fördermitteleinsatz) mit. Weitere Aufgabe ist es, die Verwaltung bei der zügigen Durchführung von Einzelmaßnahmen im Sanierungsgebiet zu unterstützen und hieraus Empfehlungen über die Schwerpunkte und Prioritäten innerhalb der Sanierungsziele abzugeben. Der Arbeitskreis ist kein Gremium im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und trifft als solches keine Beschlüsse oder abschließenden Entscheidungen.
Geplant ist, dass der Arbeitskreis bedarfsorientiert, mindestens jedoch zweimal im Jahr, zusammentreffen wird, um sich über den Durchführungsstand im Sanierungsgebiet auszutauschen. Er ersetzt dabei ausdrücklich nicht die aus rechtlichen Vorgaben zu einzelnen Projekten ggf. notwendigen Sitzungen und Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse, sondern unterstützt vielmehr die Arbeit im Rahmen der Durchführung des Geschäfts der laufenden Verwaltung.
Darüber hinaus werden alle umzusetzenden öffentlichen Einzelmaßnahmen im Sanierungsgebiet Neuenhäusen ohnehin nutzerbezogen durch gesonderte Beteiligungen begleitet - beispielsweise beabsichtigte Veränderungen einer Straße werden mit den direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern erörtert. Notwendige Abstimmungen mit Versorgungsträgern, Interessensverbänden etc. erfolgen unabhängig vom Arbeitskreis durch die Fachverwaltung.
Zusammensetzung
Gemäß Ratsbeschluss setzt sich der Arbeitskreis künftig zusammen aus:
- drei Bürgerinnen und Bürgern aus dem Sanierungsgebiet, die – abhängig von der Bereitschaft zur Mitwirkung – bestenfalls Eigentum im Gebiet haben, Mieterinnen/Mieter oder Gewerbetreibende sind und weder eine parteiliche Bindung haben noch einem Interessenverband angehören. Diese werden im Zuge der 1.Sanierungskonferenz für das Sanierungsgebiet Neuenhäusen nach vorheriger Bewerbung gewählt.
- je einer Person der im Rat gebildeten Gruppen und Fraktionen
- dem Ortsbürgermeister/der Ortsbürgermeisterin Neuenhäusens
- einem weiteren Mitglied des Ortsrates Neuenhäusen
- dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen
- dem treuhänderischen Sanierungsträger
- der Stadtbaurätin/dem Stadtbaurat und
- der Fachverwaltung.
Wie können Sie im Arbeitskreis mitarbeiten?
Die Bewerbungsfrist ist leider abgelaufen. Bewerbungsschluss für die Mitarbeit war der 10.02.2023!
Sanierungskonferenz
Die Sanierungskonferenz dient der Information und dem Austausch aller im Gebiet Lebenden und Arbeitenden über den aktuellen Stand der Sanierung. Darüber hinaus kann die Sanierungskonferenz Ideenschmiede für Projekte aus dem Gebiet sein.
Die 1.Sanierungskonferenz für das Sanierungsgebiet Neuenhäusen findet
am Donnerstag, den 09.03.2023 um 18.00 Uhr in der Alten Exerzierhalle am Neuen Rathaus, René-Leduc-Weg 1
statt. Eingeladen und stimmberechtigt sind alle jene, die im Sanierungsgebiet Neuenhäusen wohnen, arbeiten oder Eigentum besitzen.
Im Rahmen der Sanierungskonferenz haben die Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, sich kurz vorzustellen sowie Ihre Motivation für die Mitarbeit im Arbeitskreis darzulegen. Es wird auch Raum für Rückfragen ab die Bewerberinnen und Bewerber geben. Abschließend erfolgt die Wahl der drei Bürgervetreterinnen und Bürgervertreter sowie deren Vertreterinnen bzw. Vertreter. Abgestimmt wird per Akklamation oder einfachem Handzeichen.
Ablauf der 1. Sanierungskonferenz (vorläufig)
- Begrüßung
- Aktuelles aus dem Sanierungsgebiet
- Vorstellung Sanierungsträger und dessen Aufgaben
- Vorstellung Bewerberinnen und Bewerber
- Wahl/Abstimmung der Arbeitskreismitglieder und der Nachrückerplätze (Vertretung)
- Ausblick
- Abschluss