Inhalt

Begleitender Arbeitskreis

Welche Aufgaben hat der begleitende Arbeitskreis?

Der Arbeitskreis bildet die Informationsschnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und engagierten Bürgerinnen und Bürgern und betreibt in Abstimmung mit der Verwaltung aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung der Sanierungsziele. In diesem Zusammenhang beteiligen sich die Mitglieder des Arbeitskreises auch an Veranstaltungen im Sanierungsgebiet und wirken darauf hin, dass die verschiedenen Bevölkerungsgruppen im Sanierungsgebiet angemessen einbezogen werden. Er wirkt beim Wirtschaftsplan (jährliche Koordination der Verwaltung zum Fördermitteleinsatz) mit. Weitere Aufgabe ist es, die Verwaltung bei der zügigen Durchführung von Einzelmaßnahmen im Sanierungsgebiet zu unterstützen und hieraus Empfehlungen über die Schwerpunkte und Prioritäten innerhalb der Sanierungsziele abzugeben. Der Arbeitskreis ist kein Gremium im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und trifft als solches keine Beschlüsse oder abschließenden Entscheidungen.

Der Arbeitskreis trifft bedarfsorientiert, mindestens jedoch zweimal im Jahr, zusammen, um sich über den Durchführungsstand im Sanierungsgebiet auszutauschen. Er ersetzt dabei ausdrücklich nicht die aus rechtlichen Vorgaben zu einzelnen Projekten ggf. notwendigen Sitzungen und Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse, sondern unterstützt vielmehr die Arbeit im Rahmen der Durchführung des Geschäfts der laufenden Verwaltung.

Darüber hinaus werden alle umzusetzenden öffentlichen Einzelmaßnahmen im Sanierungsgebiet Neuenhäusen ohnehin nutzerbezogen durch gesonderte Beteiligungen begleitet - beispielsweise beabsichtigte Veränderungen einer Straße werden mit den direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern erörtert. Notwendige Abstimmungen mit Versorgungsträgern, Interessensverbänden etc. erfolgen unabhängig vom Arbeitskreis durch die Fachverwaltung.

Wie setzt sich der begleitende Arbeitskreis zusammen?

Gemäß Ratsbeschluss vom 13.10.2023 (BV/0084/22) sowie der Wahl der Bürgervertretung im Rahmen der 1.Sanierungskonferenz für das Sanierungsgebiet am 09.03.2023 setzt sich der begleitende Arbeitskreis wie folgt zusammen:


Wie können Sie sich einbringen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten Ihre Ideen in den Sanierungsprozess einzubringen. Wir freuen uns über Anregungen von Eingentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern, Gewerbetreibenden und Interessierten. Wenden Sie sich dazu gerne entweder an die gewählte Bürgervertretung oder an die Fachverwaltung.

1. Arbeitskreissitzung Neuenhäusen vom 04.07.2023

Die Arbeitskreissitzungen sind nichtöffentlich. Inhalte, die keinen Einschränkungen unterliegen, werden im Anschluss auf der Homepage veröffentlicht. 

Verfahren und Zusammenarbeit

Zum Auftakt der konstituierenden ersten Sitzung des begleitenden Arbeitskreises Neuenhäusen wurden das allgemeine Verfahren und die Zusammenarbeit erörtert. Diesem Gremium steht kein klassischer Vorsitzender vor, die Verwaltung übernimmt jedoch die organisatorische Leitung der Arbeitskreissitzungen. Jedes Arbeitskreismitglied hat die Möglichkeit, eigene Themen rund um das Sanierungsgebiet einzubringen.

Der begleitende Arbeitskreis spricht Empfehlungen aus, fasst jedoch keine Beschlüsse, da er kein Gremium im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist. Diese Kompetenz obliegt dem Rat der Stadt Celle.

Sachstand / Aktuelles

Private Modernisierung

Erfreulicherweise konnten zu diesem frühen Zeitpunkt der Gesamtmaßnahme bereits verhältnismäßig viele private Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt bzw. vorbereitet werden. Inzwischen liegen über 35 konkrete Anfragen bzw. Anträge vor. Bislang wurden 24 Modernisierungs- und Instandsetzungsverträge mit einem Volumen von ca. 1,38 Mio. € an förderfähigen Kosten geschlossen. Somit wurde bereits eine Fördersumme von rund 440.000 € vertraglich gebunden. Bei bereits 18 schlussgerechneten Maßnahmen wurden ca. 195.000 € an Fördermitteln ausgezahlt. Weitere Anfragen und Anträge werden derzeit bearbeitet.

Neben kleineren Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wurden viele energetische Maßnahmen (z.B. Fenster-, Fassaden- oder Dachsanierungen) sowie einige durchgreifende Sanierungen durchgeführt. Teilweise befinden sich diese derzeit noch in der Umsetzung.

Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen

Ziel im Sanierungsgebiet ist es, im öffentlichen Raum eine einheitliche und wiederzuerkennende Gestaltung zu entwickeln. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Generalplaner geschlossen werden. Dafür wurde unter Mitarbeit eines externen Beraters eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Im Ergebnis konnte sich das Celler Ingenieursbüro Heidt + Peters durchsetzen. Dieses wird, je nach Verfügbarkeiten der Haushaltmittel sowie der durch Bund und Land bewilligten Fördermittel, die Planungen für die im Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Neuenhäusen festgelegten Erschließungsmaßnahmen übernehmen (Hinweis: das Ergebnis der Ausschreibung stand erst nach der Arbeitskreissitzung fest).

Zur Breiten Straße gibt es keinen neuen Sachstand. Die Entscheidung des Ministeriums steht noch aus.

Im Zuge eines gesamtstädtischen Programms zur gestalterischen und klimaangepassten Aufwertung städtischer Kreisverkehre sollen auch zwei Kreisverkehre im Sanierungsgebiet Neuenhäusen überarbeitet werden: der Kreisverkehr in der Jägerstraße und der Kreisverkehr in der Wiesenstraße. Dabei sollen das Konzept der Schwammstadt berücksichtigt sowie die ökologische Wertigkeit dieser Freiflächen gesteigert werden.

Im Bereich des Fuhserandweges, der das Sanierungsgebiet in Ost-West-Richtung durchzieht, soll im Rahmen der Gesamtmaßnahme Neuenhäusen hochwassertechnisch ertüchtigt und gestalterisch aufgewertet werden. Dazu wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, das neben den Hochwasserplanungen auch städtebauliche und freiräumlich-gestalterische Ansätze ausarbeitet. Bei Hochwasserplanungen handelt es sich um zumeist langwierige Verfahren. Ziel ist es daher in Abstimmung mit dem Hochwasserschutz bereits frühzeitig gestalterische Maßnahmen umzusetzen, die sich nicht förderschädlich auf die Hochwasserschutzplanungen auswirken.

Neuordnung von Brachflächen

Die Gewerbehallen auf dem ehemaligen Itag-Gelände konnten zum großen Teil wieder in gewerbliche Nutzung gebracht werden.

Auf dem ehemaligen Stadtwerkegelände in der Fuhsestraße finden derzeit vorbereitende Maßnahmen für die anstehende städtebauliche Entwicklung statt. Aufgrund der komplexen Gemengelage in einem urbanen Umfeld ist mit einem längeren Umsetzungshorizont zu rechnen, ggf. auch in mehreren Realisierungsabschnitten. Derzeit wird insbesondere das Thema der Bodensanierung durch den Eigentümer forciert.

Für das Gebiet zwischen der Jägerstraße und der östlichen Kirchstraße (sogenanntes Botan-Gelände) wird derzeit ein Bauleitplanverfahren durchgeführt. Aufgrund der aktuellen Welt- und Marktlage ruht das Projekt derzeit seitens des Investors, um Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen

Die Ertüchtigung des Bestandsgebäudes der Celler Tafel in der Uferstraße hat für die Stadt Celle eine besondere Bedeutung, da es sich um eine Gemeinbedarfseinrichtung handelt. Für das Gebäude wurde eine Modernisierungsvoruntersuchung (ModVU) durchgeführt, in deren Ergebnis ein erheblicher Sanierungsbedarf festgestellt wurde. Für die Modernisierung und Instandsetzung des Bestandsgebäudes sollen neben Städtebaufördermitteln auch anderweitige Fördermittel akquiriert werden.

Kommunale Förderrichtlinie / Landesförderrichtlinie

 

Ende 2022 wurde die neue Städtebauförderrichtlinie des Landes Niedersachsen (R-StBauF) rückwirkend zum 01.01.2022 bekanntgemacht. Kommunen steht dabei die Möglichkeit offen von einer Übergangsregelung Gebrauch zu machen, nach der die Neuregelungen zu privaten Modernisierungsmaßnahmen erst zum 01.01.2023 oder spätestens zum 01.01.2024 angewendet werden können. Die Stadt Celle nahm dies bislang in Anspruch. Zum 01.01.2024 wird jedoch eine neue kommunale Förderrichtlinie für die Förderung privater Modernisierungen innerhalb förmlich festgelegter Sanierungsgebiete in der Stadt Celle anstelle der bisherigen kommunalen Förderrichtlinien treten (Altstadt und Neuenhäusen). Dabei werden die Vorgaben der Landesförderrichtlinie umgesetzt.

Bei der Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen wird es Veränderungen in der Ermittlung der Zuschüsse geben. Bislang konnten private Modernisierungen in Neuenhäusen pauschal mit 40% gefördert werden. Künftig wird die Förderquote bei 30% berücksichtigungsfähigen Kosten und höchstens 30.000 € liegen – bei Baudenkmalen 40% und höchstens 50.000 €. Es wird sich dabei um eine dynamische Pauschale handeln, d.h. dass diese zudem auch Baupreisindexsteigerungen infolge steigender Baukosten berücksichtigt. Alternativ wird es eine neue Gesamtertragsberechnung geben. Das Subsidiaritätsprinzip besteht weiterhin, Städtebaufördermittel sind also weiterhin nachrangig einzusetzen.

Abstimmung / Priorisierung öffentlicher Maßnahmen

Die Verwaltung schlägt eine Durchführungsreihenfolge der im städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Neuenhäusen festgelegten öffentlichen Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen vor. Der Vorschlag zur Durchführungsreihenfolge ergibt sich aus dem im Zuge der Rahmenplanerarbeitung festgestellten Sanierungsbedarfe der einzelnen Verkehrsanlagen. Die Mitglieder des begleitenden Arbeitskreises folgten dem Vorschlag der Verwaltung. Die Durchführung der Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen erfolgt in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel sowie bewilligter Fördermittel. Der Bund plant die Städtebaufördermittel für Kommunen deutlich zu reduzieren. Welche Auswirkungen dies auf die Länder und Kommunen sowie deren beabsichtigte Gesamt- und Einzelmaßnahmen haben wird, ist derzeit nicht vorauszusehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Reihenfolge der öffentlichen Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen aufgrund dessen sowie aufgrund plötzlich auftretender Leistungsabfälle mit Fortschritt der Gesamtmaßnahme Neuenhäusen punktuell verändern wird.

Gemäß der Durchführungsreihenfolge weist die Fuhsestraße den größten Sanierungsbedarf auf und soll nach dem Ausbau der Breiten Straße vordringlich erneuert werden. Im Rahmenplan wurde der Schackstraße noch eine höhere Priorität zugedacht. Die Erneuerung der Fuhsestraße sollte zunächst an die städtebauliche Entwicklung auf dem ehemaligen Stadtwerkegelände gekoppelt werden. In der Örtlichkeit wurde jedoch festgestellt, dass der bauliche Zustand der Fuhsestraße deutlich schlechter als angenommen und ein derartiger Aufschub nicht zu vertreten ist.

Die Aufwertung und Neugestaltung des Fuhserandweges stellt eine Infrastrukturmaßnahme dar, die aufgrund ihrer Komplexität innerhalb eines sehr langen Zeitraumes umgesetzt wird.

Aus dem begleitenden Arbeitskreis heraus wurde die Verbindung vom Sanierungsgebiet über die Ohagenstraße in Richtung Innenstadt thematisiert. Insbesondere für Fahrradfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen sei diese Verbindung aufgrund fehlender Barrierefreiheit und ungünstigen Fahrbahnbelägen problematisch. Die Ohagenstraße ist bis auf den Einmündungsbereich in die Breite Straße nicht Gegenstand des Sanierungsgebietes. Die Verwaltung prüft nun, inwieweit die Ohagenstraße im Rahmen der Städtebauförderung berücksichtigt werden kann. Herausfordernd werden dabei auch die begrenzten räumlichen Verhältnisse sein.