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Datum: 30.10.2020

Sanierungsgebiet Neuenhäusen - Fördermittel für private Bauvorhaben

Hausbesitzer, aufgepasst! Das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ ermöglicht im Sanierungsgebiet Neuenhäusen die Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden. Damit sollen das Ziel der Städtebauförderung, den Stadtteil Neuenhäusen aufzuwerten, auch bei den privaten Gebäuden erreicht werden. Dazu hat der Rat der Stadt am 8. Oktober eine entsprechende Förderrichtlinie beschlossen.

Wofür gibt es Zuschüsse?

Private Sanierungsmaßnahmen können nun durch Zuschüsse unterstützt werden. Förderungsfähig sind sowohl Gesamt- als auch Teilsanierungen von Gebäuden und deren Außenanlagen. Im Fokus stehen neben der Sicherung der Gebäudesubstanz auch Maßnahmen des Klimaschutzes sowie das Schaffen von Barrierefreiheit.
Welche Maßnahmen sind förderfähig? Dazu gehören unter anderem die Instandsetzung von Fassaden, Dächern, Wänden und Decken, die Erneuerung von Fenstern, wärmedämmende Maßnahmen, barrierefreie Zugänge, die Verbesserung der Gebäudeerschließung, aber auch die dazugehörigen Planungsleistungen.
Die Förderhöhe ergibt sich im Regelfall aus einer Berechnung, bei der der unrentierliche Kostenanteil der Baumaßnahme ermittelt wird. Der Modernisierungszuschuss kann bis zu maximal 40 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten betragen.
Für Teilsanierungsmaßnahmen mit hohem Instandsetzungsanteil ist eine Pauschalförderung möglich. Dabei werden ebenfalls Zuschüsse bis zu 40 Prozent gewährt.
Begünstigte sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte.

Weitere Informationen, der Ablauf und die Voraussetzungen können der Förderrichtlinie „Neuenhäusen“ entnommen werden.
Ganz wichtig: Erst muss eine Fördermittelvereinbarung abgeschlossen sein, dann kann gebaut werden! Ein Baubeginn vor Vertragsabschluss ist förderschädlich.

Weitere Fragen beantwortet das Beratungsteam Neuenhäusen des Fachdienstes Städtebauförderung:

Frau Sinja Mohaupt

Am Französischen Garten 1
29221 Celle