Schritt für Schritt zur Förderung
Im Rahmen der Städtebauförderung hat die Stadt Celle die Möglichkeit Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen in den Sanierungsgebieten bei der Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen finanziell und/oder mit einer erhöhten steuerlichen Abschreibung der Investitionskosten zu unterstützen. Hier finden Sie Schritt für Schritt Ihren Weg zur Förderung.
Die wichtigste Vorausetzung, damit Sie eine Förderung für die Modernisierung Ihres Wohnraums erhalten können, ist, dass Ihr Grundstück in einem städtischen Sanierungsgebiet liegt. Derzeit gibt es zwei Sanierungsgebiete, in denen Sie für die private Modernisierung eine Förderung erhalten können: Neuenhäusen und Altstadt. Welche Maßnahmen in den entsprechenden Gebieten förderfähig sind, kann in der jeweiligen Förderrichtlinie des Gebiets nachgelesen werden.
Förderrichtlinie Neuenhäusen Förderrichtlinie Altstadt
Beratung vor Baubeginn
Damit Sie bestmöglich informiert sind, können Sie bereits vor Beginn Ihrer Planungen einen Termin mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen zur Beratung vereinbaren. Durch diese Beratung bekommen die Kolleginnen und Kollegen einen ersten Eindurck von Ihrem Vorhaben und können Sie zielgenau untersützen. Spätestens jedoch ist eine Beratung erforderlich, wenn Sie eine Förderung oder die erhöhte steuerliche Abschreibung in Anspruch nehmen möchten. In dem Gespräch wird dann auch der Ablauf der Förderung genau besprochen, damit auch nichts schiefgehen kann. Die Städtebauförderung der Stadt Celle lädt Sie herzlich zum Gespräch ins Neue Rathaus ein. Auf Wunsch kann eine Beratung aber auch digital per Videokonferenz oder direkt bei einem Besichtigungstermin vor Ort stattfinden. Sprechen Sie die Kolleginnen und Kollegen einfach an. Die Kontaktdaten sowie die Zuständigkeiten finden Sie hier. Die Beratung ist natürlich kostenlos und unverbindlich möglich.
Fördervertrag abschließen
Im Anschluss an die Beratung stellen Sie den Antrag auf Förderung für Ihre Maßnahme. Auch hier können Sie selbstverständlich bei allen Fragen die Kolleginnen und Kollegen der Städtebauförderung ansprechen. Welche Unterlagen von Ihnen im Detail für die geplante Maßnahme benötigt werden, stimmen wir gern mit Ihnen während der Beratung ab. Wichtig ist, dass Sie in keinem Fall mit den Maßnahmen begonnen haben dürfen, für die Sie eine Förderung beantragen wollen! Als Beginn einer Maßnahme gilt die mündliche und/oder schriftliche Auftragsvergabe.
Maßnahmen umsetzen
Der Fördervertrag ist geschlossen und Sie haben diesen sowie alle erforderlichen Genehmigungen erhalten? Prima, nichts wie los, jetzt kann Ihre Baumaßnahme starten! Gemäß der geschlossenen Vereinbarung setzen Sie die Maßnahmen um, bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen als Ansprechpersonen natürlich weiterhin zur Verfügung.
Zuschuss von der Stadt Celle erhalten
Um die Fördermaßnahme abzuschließen reichen Sie die sogenannte Schlussabrechnung (Anlage zum Vertrag) ausgefüllt bei der Städtebauförderung der Stadt Celle ein. Ihre Unterlagen werden dann geprüft und Sie erhalten im Anschluss Ihren Zuschuss und/oder Ihre Steuerbescheinigung zur Einreichung bei Ihrem Finanzamt.