Förderung
Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt-Celle“ können unter Einsatz von Städtebauförderungsmitteln verschiedene Baumaßnahmen finanziell unterstützt werden.
- Öffentliche Maßnahmen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus
- Zuschuss zu privaten Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen solange Städtebaufördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
Grundlage der Förderung bildet die „Förderrichtlinie „Altstadt-Celle“, welche die Grundsätze der Förderung, die Art der förderfähigen Maßnahmen sowie die Förderquoten regelt.
Voraussetzung und Grundsätze für die Gewährung eines Zuschusses für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind unter anderem:
- die Lage des Gebäude innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes
- der Abschluss eines Vertrages vor Beginn der Maßnahme zwischen dem Eigentümer und der Stadt Celle
- die Einzelmaßnahmen müssen der Erreichung der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme dienen (siehe hier) die Modernisierungsmaßnahme muss der Beseitigung von Missständen durch bauliche Maßnahmen dienen, die unter Fortbestand der bisherigen Nutzung entsprechend den Sanierungszielen den Gebrauchswert von Gebäuden nachhaltig erhöhen. Zeitgemäße, technische, hygienische und funktionelle Anpassung im Rahmen der denkmalrelevanten Ansprüche
- die Übereinstimmung mit den denkmalpflegerischen Anforderungen zur Erhaltung, Pflege, Instandsetzung und Entwicklung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, weder dem Grunde noch der Höhe nach. Die Förderhöhe wird nach den Regelungen der Städtebauförderrichtlinie als pauschalierte Förderung auf Grundlage der als förderfähig festgestellten Kosten ermittelt.
Fördermittel müssen in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur einmalig.
Förderanträge können formlos bei der Stadt Celle gestellt werden.